Das E-Health-Gesetz – die Basis für die Telematikinfrastruktur (TI)

Das E-Health-Gesetz hat zum Ziel, die Wirtschaftlichkeit, Qualität und Transparenz in der Patientenversorgung zu verbessern. Es enthält einen Fahrplan für die Einführung einer digitalen Infrastruktur mit höchsten Sicherheitsstandards sowie für die Einführung nutzbringender Anwendungen auf der elektronischen Gesundheitskarte.

Mit dem E-Health-Gesetz wurde auf Basis der Zeitpläne der gematik und der Industrie ein Zeitfenster für die bundesweite Einführung der Telematikinfrastruktur festgeschrieben. Damit wird die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorangetrieben und es ergeben sich neue Chancen: Die neue Telematikinfrastruktur (TI) vernetzt Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken und Krankenkassen miteinander und erleichtert so den sicheren Datenaustausch – auch über Sektorengrenzen hinweg.

Die Vorteile der TI auf einen Blick

Für alle Beteiligten im Gesundheitswesen:

  • Gesteigerte Arzneimitteltherapiesicherheit
  • Zeitersparnis durch Minimierung von aufwändigen Kommunikationsprozessen
  • Stärkeres Einbeziehen des Patienten und Nutzen selbsterfasster Werte

Für Haus- und Fachärzte:

  • Vergütung für: Online-Nutzung der TI, E-Arztbrief, Anlegen von Notfalldaten, Anlegen von Medikationsplänen.
  • Rechtsverbindliche elektronische Unterschrift.
  • Sicherer digitaler Austausch behandlungsrelevanter Daten.

Seit 2017 ist CompWare zertifizierter Dienstleister der CGM im Bereich Telematik Infrastruktur und betreut einige 100 an die TI angeschlossener Praxen in der Humanmedizin wie auch in der Zahnmedizin.