vereinzelt kam seit der bundesweiten Einführung des eRezepts von den Apotheken zurück
„das Rezept ist nicht einlösbar, die Berufsbezeichnung fehlt“
diese Aussage ist lt KBV unrichtig, nachzulesen hier
vereinzelt kam seit der bundesweiten Einführung des eRezepts von den Apotheken zurück
„das Rezept ist nicht einlösbar, die Berufsbezeichnung fehlt“
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