eArztbrief ab 1. März Pflicht
Waren eArztbriefe bislang eine freiwillige Anwendung der Telematikinfrastruktur (TI), so ändert sich das jetzt: Nach dem Digital-Gesetz sind Praxen verpflichtet, eArztbriefe zumindest empfangen zu können.Schon ab 1. März 2024 benötigen Ärzte und Psychotherapeuten ein eArztbrief-Softwaremodul in der aktuellen Version. Dies ist Voraussetzung für die Zahlung der vollen monatlichen TI-Pauschale gemäß der Festlegung des BMG zur […]
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